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Das Abkürzungsverzeichnis

Grundsätzlich gilt, dass man nicht zu viele Abkürzungen verwenden sollte, vor allem nicht solche, die nicht zu erwarten sind. (Man kürzt nicht einfach Kindergarten mit „Kg“ ab oder Nesselfieber mit „Nf“ – das ist unüblich.) Allgemein gebräuchliche, und zum allgemeinen Sprachschatz gehörende Abkürzungen brauchen nicht in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen zu werden. So etwa: usw., etc., u. a., vgl., Hrsg., Hg., S., o. Ä., Bsp., cm.) Aber eingetragen werden müssen:

  • Abkürzungen, die Sie selbst erfinden
  • Abkürzungen, die nur in Ihrem Fachbereich verständlich sind.

Wenn Sie z. B. den Essay „Betrachtungen eines Unpolitischen“ von Thomas Mann mit „Betrachtungen“ abkürzen, sollten Sie das im Abkürzungsverzeichnis anführen. Bei erstmaliger Erwähnung im Fließtext sollten Sie den Begriff wie folgt einführen: „In Thomas Manns ‚Betrachtungen‘ (‚Betrachtungen eines Unpolitischen‘) wird behauptet …“ Oder: „In Thomas Manns ‚Betrachtungen eines Unpolitischen‘ (im Folgenden ‚Betrachtungen‘ genannt) wird behauptet …“ Bei allen späteren Erwähnungen steht dann nur noch die Abkürzung. Wie man an den Beispielen sehen kann, sind Abkürzungen sowohl Buchstabenkürzel für ein Wort oder ein Mehrwortbegriff, aber auch ein Wort oder wenige Wörter für mehrere Wörter. Einträge im Abkürzungsverzeichnis könnten so aussehen:

Betrachtungen                                                          Betrachtungen eines Unpolitischen

JbWg                                                                         Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Im Abkürzungsverzeichnis stehen nur selbst erfundene und fachbezogene Abkürzungen, nicht aber die des allgemeinen Sprachgebrauchs.

 

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